Weitere Informationen für Sie
Rechtwirksame Unterpachtverträge werden ausschließlich vom Kleingartenvorstand und dem Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. geschlossen.
Alle anderen Verträge sind rechtsunwirksam.
Schließen Sie also keine Verträge mit dem Vorpächter ab und leisten Sie keine Zahlungen.
Der Preis eines Garten wird durch die Wertermittler des Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. festgelegt und in einem Abschätzprotokoll dokumentiert.
Ein Vertrag wird erst dann abgeschlossen wenn das Abschätzprotokoll vom Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. vorliegt. Der Vorpächter hat keinen Einfluss auf den ermittelten Wert des Abschätzprotokolls.
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